Haltungsform 1
PLATZ: Mindestfläche gesetzlich vorgeschrieben: z.B.: für 50-110 kg 0,75 m²/Tier
HALTUNG: Stallhaltung
BESCHÄFTIGUNG: organisches, rohfaserreiches Beschäftigungsmaterial
FÜTTERUNG: QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel
VORAUSSETZUNG: QS oder als vergleichbar anerkannt
Haltungsform 2
PLATZ: Mindestfläche 10 % mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben z.B.: für 50-110 kg 0,825 m²/Tier
HALTUNG: Stallhaltung
BESCHÄFTIGUNG: organisches, rohfaserreiches Beschäftigungsmaterial zusätzlich Raufutter
FÜTTERUNG: QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel
VORAUSSETZUNG: Initiative Tierwohl oder als vergleichbar anerkannt
Haltungsform 3
PLATZ: Mindestfläche 40% mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben: z.B.: für 50-110 kg 1,05 m²/Tier
HALTUNG: Stallhaltung mit Außenklimareizen; mind. Offenfrontstall
BESCHÄFTIGUNG: organisches, rohfaserreiches Beschäftigungsmaterial, zusätzlich Stroh (als Einstreu oder Raufutter) oder vergleichbares Material
FÜTTERUNG: Futtermittel ohne Gentechnik während der gesamten Mastphase
VORAUSSETZUNG: Teilnahme an einem in der Haltungsform registriertem Programm
Haltungsform 4
PLATZ: Mindestfläche 100% mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben: z.B.: für 50-110 kg 1,5 m²/Tier
HALTUNG: Stallhaltung mit ständigem Zugang zu Auslauf oder Freilandhaltung
BESCHÄFTIGUNG: organisches Beschäftigungsmaterial: Stroh oder vergleichbare Substrate
FÜTTERUNG: Futtermittel ohne Gentechnik während der gesamten Mastphase. Mindestens 20% aus eigenem Betrieb bzw. aus der Region
VORAUSSETZUNG: Teilnahme an einem in der Haltungsform registriertem Programm
BIO Haltung
PLATZ: < 110 kg = 1,3 m² Stallfläche + 1,0 m² Auslauf
HALTUNG: Im Stall auf Einstreu, max. 50% der Stallfläche als Spaltenboden
BESCHÄFTIGUNG: organisches Beschäftigungsmaterial: Stroh oder vergleichbare Substrate
FÜTTERUNG: 100% Bio-Futter, mind. 20% des Futters aus eigenem Betrieb oder aus der Region kommend. Gentechnische veränderte Futtermittel verboten!
VORAUSSETZUNG: Teilnahme an einem in der Haltungsform registriertem Programm